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REACh
Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals

Die zukünftige europäische Richtlinie über Chemikalien wird am 1. Juli 2007 in Kraft treten. Danach müssen Unternehmen mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit Chemikalien übernehmen.
Dadurch ist auch der Entsorgungs- und Recyclingbereich betroffen.

Was ist das Ziel von REACh?
Durch die REACh-Verordnung der Europäischen Kommission gelten seit dem 1. Juni 2007 neue Bestimmungen für die Verwendung von Chemikalien.
Neben einer Zulassungspflicht für bestimmte Stoffe, deren Gefährdungspotential besonders hoch ist, steht die Eigenverantwortung der Hersteller oder Importeure im Vordergrund:
- Er muss die erforderlichen Daten zur Beurteilung seiner Chemikalien selbst beschaffen
- Er muss durch ein geeignetes Risikomanagement selber die Sicherheit seiner Chemikalien gewährleisten
- Er muss mittels Sicherheitsdatenblätter die Informationen in der Lieferkette an die nachgelagterte Anwender der Chemikalien weitergeben

Geltungsbereich
- Hersteller oder Importeure
 
Hersteller/Importeure sind natürliche oder juristische Personen mit Sitz in der Europäischen Gemeinschaft, die in der Europäischen Gemeinschaft einen Stoff herstellen oder für die Einfuhr verantwortlich sind [Artikel 3 REACh-VO].
 
oder
 
Hersteller in Form einer natürlichen oder juristischen Person mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft, die Stoffe, Zubereitungen und/oder Erzeugnisse in die Gemeinschaft einführen, können im gegenseitigen Einverständnis eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft bestellen, die als ihr alleiniger Vertreter die Verpflichtungen für Importeure erfüllt. Wird ein Alleinvertreter benannt, informiert der Hersteller außerhalb der Gemeinschaft die innerhalb der Gemeinschaft ansässigen Mitglieder seiner Lieferkette [Artikel 8 REACh-VO].
- welche Stoffe als solche und/oder in Zubereitung
 
Phase-in-Stoffe:
 
  1. Stoffe, die in der EU hergestellt worden sind, aber vom Hersteller/Importeur in den 15 Jahren vor Inkrafttreten von REACh nicht in Verkehr gebracht wurden, z. B. werksinterne Stoffe. (Entsprechende Nachweise über die Zeit der Produktion und, dass die Stoffe nicht an Dritte weitergegeben wurden, müssen vorhanden sein.)
  2. in EINECS gelistete Stoffe
 
In diesem Altstoffverzeichnis der EU sind etwa 10.000 Substanzeinträge gelistet, die jeweils mit einer siebenstelligen Nummer gekennzeichnet sind.
 
  1. No-longer Polymere
 
Dieses Verzeichnis wurde nach einer Einengung der Definition für Polymer erfasst. Auch hier wurden siebenstellige Nummern vergeben.
 
Alle anderen Stoffe sind Non-phase-in-Stoffe.

mit mehr als einer Tonne pro Jahr

Die inverkehrgebrachte Menge entscheidet über die Dauer der Übergangsfristen, die durch eine Vorregistrierung erreicht werden können.
 
Übergangsfristen nach Artikel 23 REACh-VO
 
Mengenband                Zeitraum ab Inkrafttreten                     Ablaufdatum
 
Mehr als 1.000 t/a       3,5 Jahre                                             1. Dezember 2010
 
CMR-Stoffe 
mit mehr als 1 t/a          3,5 Jahre                                             1. Dezember 2010
 
Umweltgefährliche
Stoffe mit mehr
als100 t/a                     3,5 Jahre                                             1. Dezember 2010
 
mehr als 100 t/a           6 Jahre                                               1. Juni 2013
 
mehr als 1 t/a               11 Jahre                                              1. Juni 2018
 
 
- in der EU inverkehrbringen!

RIPs (REACH Implementation Project)
Um die Umsetzung für die einzelnen Unternehmen zu erleichtern, wurden Leitfäden (sog. RIPs) entwickelt.
 
RIP 1   Detaillierte Beschreibung des REACH-Prozesses
RIP 2   REACH-IT: Entwicklung des IT-Systems zur Unterstützung der REACH-Implementierung
RIP 3   Leitfäden für die Industrie
RIP 4   Leitfäden für die Behörden
RIP 5   Aufbau der Vor-Agentur
RIP 6   Aufbau der Agentur
RIP 7   Vorbereitung der Kommission auf REACH
RIP 8   Leitfaden: Anforderungen an Stoffen in Erzeugnissen
 
Besonders hilfreich erscheint dabei RIP 3:
 
RIP 3 [2]RIP 3.1         Leitfaden zur Registrierung
RIP 3.2            Leitfaden zur Erstellung des Stoffsicherheitsberichtes
RIP 3.3            Leitfaden über die Anforderungen an Daten zu intrinsischen Stoffeigenschaften
RIP 3.4            Leitfaden zur Datenteilung (Vorregistrierung)
RIP 3.5            Leitfaden über Pflichten von nachgeschalteten Anwendern
RIP 3.6            Leitfaden zur Einstufung und Kennzeichnung unter GHS
RIP 3.7            Leitfaden zur Erstellung eines Antrages auf Zulassung
RIP 3.8            Leitfaden zur Erfüllung der Anforderungen für Erzeugnisse
RIP 3.9            Leitfaden zur Erstellung einer sozioökonomischen Analyse
RIP 3.10          Leitfaden zur Stoffidentifikation und -bezeichnung

Was ist wann zu tun?
- Am 1. Juni 2007                                             ist die REACh-Verordnung in Kraft getreten! Bis zum 1. Juni 2008 gilt aber weiterhin auch die bisherigen Gesetzgebung.
- Vom 1. Juni bis zum 1. Dezember 2008           läuft eine Vorregistrierungsfrist für Phase-in-Stoffe, die vornehmlich dem gegenseitigen Austausch dient. Unternehmen, die sich in diesem Zeitraum (vor-)registrieren, erhalten eine verlängerte Frist für die eigentliche Registrierung.
- Am 1. Januar 2009                                         gibt die EchA eine Liste heraus, die in der Vorregistrierungsphase schon erfasst wurden und die eigentliche Registrierungsphase beginnt.
- Am 1. Juni 2009                                             schlägt die EchA eine Liste von zulassungspflichtigen Stoffen vor, die in Anhang XIV der REACh-Verordnung aufgenommen werden soll.
- Am 1. Dezember 2011                                    Die EchA stellt einen Arbeitsplan vor, der Beschränkungsverfahren oder Zulassungsverfahren bei bestimmten Stoffen vorsieht.

Wo bekommen Sie qualifizierte Hilfe?
C&ERP bietet professionelle Consultingdienstleistungen zu der Richtlinie an und erstellt einen individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Maßnahmenplan. Während der Umsetzung steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner unterstützend zur Seite. Verlassen Sie sich auf C&ERP als Experten bei allen Umweltbestimmungen!


 
 
 
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