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Um die Umsetzung für die einzelnen Unternehmen zu erleichtern, wurden Leitfäden (sog. RIPs) entwickelt.
RIP 1 Detaillierte Beschreibung des REACH-Prozesses
RIP 2 REACH-IT: Entwicklung des IT-Systems zur Unterstützung der REACH-Implementierung
RIP 3 Leitfäden für die Industrie
RIP 4 Leitfäden für die Behörden
RIP 5 Aufbau der Vor-Agentur
RIP 6 Aufbau der Agentur
RIP 7 Vorbereitung der Kommission auf REACH
RIP 8 Leitfaden: Anforderungen an Stoffen in Erzeugnissen
Besonders hilfreich erscheint dabei RIP 3:
RIP 3 [2]RIP 3.1 Leitfaden zur Registrierung
RIP 3.2 Leitfaden zur Erstellung des Stoffsicherheitsberichtes
RIP 3.3 Leitfaden über die Anforderungen an Daten zu intrinsischen Stoffeigenschaften
RIP 3.4 Leitfaden zur Datenteilung (Vorregistrierung)
RIP 3.5 Leitfaden über Pflichten von nachgeschalteten Anwendern
RIP 3.6 Leitfaden zur Einstufung und Kennzeichnung unter GHS
RIP 3.7 Leitfaden zur Erstellung eines Antrages auf Zulassung
RIP 3.8 Leitfaden zur Erfüllung der Anforderungen für Erzeugnisse
RIP 3.9 Leitfaden zur Erstellung einer sozioökonomischen Analyse
RIP 3.10 Leitfaden zur Stoffidentifikation und -bezeichnung
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